Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der interwayz GmbH – gültig ab 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen der interwayz GmbH (nachfolgend „interwayz") und ihren Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn,
interwayz stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgrundlage – ADSp 2017
Alle Leistungen der interwayz GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der
Ergänzend zu den ADSp 2017 gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der interwayz GmbH zur Konkretisierung intermodaler und containerlogistischer Leistungen.
Die ADSp 2017 sind Bestandteil jedes Vertrages mit interwayz.
Die ADSp 2017 stehen als PDF zum Download bereit:
ADSp 2017 herunterladen.
3. Leistungsumfang
interwayz erbringt Speditions- und Logistikdienstleistungen im Bereich intermodaler Containertransporte, insbesondere:
- Organisation und Steuerung von Bahnverkehren (Hauptlauf)
- Vor- und Nachläufe per Lkw
- Leercontainer-Positionierung
- Gesamtkoordination und Kommunikation
- Organisation multimodaler Transportketten
- Transportabwicklung über geeignete Transportpartner und Subunternehmer
Die operative Durchführung der Transporte erfolgt durch sorgfältig ausgewählte und geeignete Frachtführer, Transportpartner und Subunternehmer.
4. Auftragserteilung
Aufträge bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch interwayz.
Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Angebote von interwayz sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
interwayz behält sich vor, Aufträge insbesondere bei fehlender operativer Verfügbarkeit, fehlenden Freistellungen, technischen Einschränkungen oder behördlichen Vorgaben abzulehnen oder anzupassen.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere Angaben zu:
- Gewicht
- Maßen
- Gefahrgutklasse / UN-Nummer
- Terminen
- Abhol- und Zustelladressen
- Zoll- und Dokumentationspflichten
Bei der Beauftragung von Gefahrguttransporten hat der Auftraggeber alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere RID, ADR, IMDG) zu beachten und interwayz rechtzeitig über sämtliche gefahrgutrechtlich relevanten Daten zu informieren.
Gefahrgut- und Abfalltransporte erfolgen ausschließlich nach vorheriger Prüfung der technischen und operativen Durchführbarkeit sowie vorbehaltlich gesetzlicher Zulässigkeit.
interwayz ist nicht Absender im Sinne der einschlägigen Gefahrgutvorschriften, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6. Haftung
Die Haftung von interwayz richtet sich nach den Bestimmungen der ADSp 2017, insbesondere Ziffer 23.
Hinweis: Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden gemäß § 431 HGB auf 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. Schadenereignis auf 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
7. Vergütung und Zahlung
Die vereinbarten Vergütungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart.
Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in gesetzlicher Höhe geschuldet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
7a. Zusatzkosten
Entstehen durch Umstände, die interwayz nicht zu vertreten hat, Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Kalkulation, werden diese dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Standgelder
- Lagerkosten
- Wartezeiten
- Umwegrouten
- Zusätzliche Terminalgebühren
- Demurrage- und Detention-Kosten
- Maut- und Energiezuschläge
- Zusatzkosten infolge behördlicher Maßnahmen
- Umfuhren und Sonderfahrten
interwayz wird den Auftraggeber hierüber zeitnah informieren.
Die interwayz GmbH behält sich vor, unkontrollierbare Kostenentwicklungen, externe Zuschläge sowie gesetzliche oder behördliche Gebühren weiterzubelasten.
7b. Container- und Freistellungsverfügbarkeit
interwayz übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit von Leercontainern, Freistellungen, Buchungen, Slotvergaben oder depotseitigen Kapazitäten.
Zusatzkosten infolge fehlender Freistellungen, Nichtverfügbarkeit von Equipment oder terminalseitiger Einschränkungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern interwayz diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
7c. Übernahme und Bereitstellung
Die Übernahme von Ladeeinheiten, Containern oder Wechselbehältern erfolgt vorbehaltlich ordnungsgemäßer Bereitstellung und transportgerechter Verladung durch den Auftraggeber, den Verlader oder beauftragte Dritte.
interwayz übernimmt keine Haftung für:
- Mängel der Ladungssicherung
- Übergewichte
- Fehlerhafte Beladung
- Technische Mängel an Ladeeinheiten
- Unvollständige Dokumentation
- Nicht transportfähige Bereitstellungen
- Verspätete Gestellungen
- Terminalseitige Ablehnungen
soweit diese nicht durch interwayz vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8. Fristen und Termine
Lieferfristen oder Fixtermine können nicht garantiert werden, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Diese setzen ungehinderte Beförderungsverhältnisse auf der Schiene sowie im Straßenverkehr voraus.
Eine Haftung unsererseits für Lieferverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die für interwayz unabsehbar, nicht beeinflussbar oder nicht zu vertreten sind, ist ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere:
- Terminalüberlastungen
- Infrastrukturstörungen
- Streiks
- Betriebsstörungen
- Behördliche Maßnahmen
- Höhere Gewalt
- Sperrungen von Verkehrswegen
- Abfertigungsengpässe in Seehäfen oder Inlandsterminals
9. Reklamationen
Schäden und Verluste sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der in den ADSp 2017 und den gesetzlichen Regelungen vorgesehenen Fristen schriftlich zu melden. Versteckte Schäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
interwayz GmbH
Tayfun Kurt
Geschäftsführer
Bremen, 2026